Steuern bei der Einfuhr von Waren in die Schweiz

Grenzübertritt Schweiz-Deutschland Export Import von Waren

Auf der Seite über die „MWST Erstattung von Waren aus dem Ausland“ haben wir bereits intensiv geklärt, wie die im Ausland bezahlte MWST zurückerstattet werden kann, wenn Sie Ihre Ware ausführen. Mit dem Ausführen ist gemeint, wenn Sie persönlich Ihre Ware aus dem Ausland (z.B. Deutschland) exportieren.

Wenn Sie in die Schweiz einreisen, dann importieren Sie aber natürlich die Ware im selben Zug in die Schweiz. Dabei gelten Schweizer Steuergesetze, um die korrekte Versteuerung sicher zu stellen.

Neben den Verzollungsgebühren fällt Einfuhrsteuer an, die von der Höhe mit der inländischen Mehrwertsteuer verglichen werden kann. In erster Linie geht es dabei darum, Waren aus dem Ausland nicht zu bevorteilen, sondern diese auch mit denselben Steuern beim Import zu belegen.

Steuerfreigrenze bei der Einfuhr von Waren

Normalerweise müssten Sie für Waren aus dem Ausland direkt Einfuhrsteuer zahlen, diese beim Import also entsprechend versteuern. Es gibt hierfür allerdings von Seiten der Schweizer Zollbehörde eine Freigrenze für Waren, die Sie persönlich importieren. Diese Freigrenze von derzeit 300 CHF war in der Vergangenheit regelmässig in Diskussion und man debattierte, ob man diese nicht herabsetzen solle.

Die Freigrenze hat in erster Linie den Zweck, den administrativen Aufwand der Verzollung auf einem adäquaten Mass zu halten. Denn gäbe es diese nicht, müsste streng genommen jede Cola versteuert werden. Dies würde natürlich eine immense Belastung für den Schweizer Zoll darstellen.

Auf der anderen Seite ermöglicht die 300 CHF Freigrenze den komplett steuerfreien Import von Waren, da Sie ja in den meisten Fällen auch die MWST des Herkunftslandes erstattet bekommen.

Neben der finanziellen Grenze von 300 CHF, unter der Sie für eine steuerfreie Einfuhr definitiv liegen müssen, darf bei bestimmten Produkten ebenfalls eine gewisse Menge nicht überschritten werden. Auf der abgebildeten Grafik können Sie das sehr gut erkennen. So dürfen Sie beispielsweise nicht mehr als einen Liter an Spirituosen (über 18 % Vol.), 5 Liter an Wein / Bier (bis 18 % Vol.), nicht mehr als 250 Stück / Gramm an Zigaretten / Zigarren, 1kg Fleisch, 5kg Öle und Fette und müssen auch mindestens 17 Jahre alt sein.

Neben im Ausland gekauften Waren dürfen Sie selbstverständlich Ihren persönlichen Gebrauchsgegenstände wieder einführen. Entweder Sie wohnen in der Eidgenossenschaft und haben diese bei der Ausreise bereits mitgenommen oder Sie wohnen im Ausland und führen diese nur während Ihrer Anwesenheit in der Schweiz ein.

Treibstoff im Auto muss ebenfalls nicht deklariert werden. Auch ein Reservetank oder ähnliches ist bis zu einem Volumen von 25 Liter steuerfrei. Erst darüber müssten Sie den Treibstoff anmelden.

Ebenfalls sind für den Reisetag genussfertige Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke selbstverständlich erlaubt.